Welche Daten/Unterlagen muss ich für die Prüfung vorbereiten/übermitteln?
Die Daten und Unterlagen, die für die Prüfung benötigt werden, sind in dem Fragebogen konkret angeführt, auf den Sie mit dem Link aus unserer Email Zugriff haben. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren ursprünglichen Angaben bei der Beantragung der Härtefall-Fonds Förderung.
Eine Übersicht der möglichen Prüfungsnachweise finden Sie hier: Erforderliche Unterlagen (PDF)
Beachten Sie aber, dass für Sie – je nach Angaben im Antrag – nicht alle Punkte zutreffen müssen.
Wie wird die zufällige Stichprobe ermittelt?
Die Stichprobenziehung erfolgt mittels wertbezogenen Stichprobenverfahren (Monetary-Unit-Sampling = MUS).
Wie ist der konkrete Ablauf der Prüfung?
Die Fördernehmer werden von der Wirtschaftskammer per Email vorinformiert und erhalten danach eine Email von EY mit einem Link zu einem gesicherten Sharepoint. Dort ist innerhalb der genannten Frist (21 Tage) ein individualisierter Fragebogen auszufüllen sowie die angeforderten Prüfungsnachweise hochzuladen.
Was passiert, nachdem ich meine Daten zur Prüfung übermittelt habe?
Sobald der Fragebogen vom Fördernehmer abgeschlossen wird, sind die Antworten und hochgeladenen Unterlagen für die Prüfer:innen einsehbar. Der Fördernehmer hat keinen Zugriff mehr darauf.
Die Antworten und Unterlagen werden durch EY geprüft. Sollten sich Rückfragen ergeben oder Nachreichungen erforderlch sein, wird EY erneut mit Ihnen per Email in Kontakt treten.
Diese Rückmeldung kann innerhalb von wenigen Tagen bis zu vier Wochen nach der Übermttlung ihrer Unterlagen erfolgen.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Information von EY. Sollten Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorlegen, wird die WKO von den Prüfer:innen informiert. Diese ist dann verpflichtet, die bezogenen Mittel aus dem Härtefall-Fonds rückzufordern.
Wie sind meine Daten gesichert?
Der Zugriff auf Ihren Fragebogen ist ausschließlich über jene Emailadresse möglich, auf der Sie die Prüfungsankündigung und den Link zum Fragebogen erhalten haben.
Kann ich die Anfrage an meinen Steuerberater weiterleiten?
Ja. Dafür muss EY die E-Mail Adresse Ihres Steuerberaters freischalten. Wir ersuchen dazu um Kontaktaufnahme unter nachkontrolle.haertefallfonds@at.ey.com.
Wie setzt sich der Fragebogen zusammen?
Der individuelle Fragebogen besteht aus einem Fragenblock zu den Fördervoraussetzungen gemäß der Förderrichtlinien und je einem Abschnitt pro Betrachtungszeitraum, für den eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds ausgezahlt wurde.
Wieso werden so viele Informationen und Nachweise angefordert?
Der Umfang der Fragen hängt davon ab, wieviele Förderanträge Sie gestellt haben und für wie viele Betrachtungszeiträume eine Förderung ausbezahlt wurde. Innerhalb eines Betrachtungszeitraums sind die Fragen zur Prüfung der wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 abhängig davon, welche Angaben Sie selbst dazu im jeweiligen Förderantrag gemacht haben. Dort hatten Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere der Gründe für das Vorliegen einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 auszuwählen. Daraus ergibt sich der Umfang an Fragen für den jeweiligen Betrachtungszeitraum.
Beispiele:
- Sie haben einen Antrag in Phase 2 des Härtefall-Fonds zum Betrachtungszeitraum 1 gestellt. Im Antrag haben Sie angegeben, dass für sie das Kriterim Umsatzeinbruch zutrifft.
- In Ihrem Fragebogen werden Informationen und Nachweise zur Prüfung des Umsatzeinbruchs von mindestens 50% bezogen auf den Betrachtungszeitraum 1 gegenüber dem Vergleichszeitraum für Betrachtungszeitraum 1 angefordert.
- Sie haben einen Antrag in Phase 2 des Härtefall-Fonds zum Betrachtungszeitraum 8 gestellt. Im Antrag haben Sie angegeben, dass für Sie das Kriterium eines behördlich angeordneten Betretungsverbots und das Kriterium der mangelnden Deckung der laufenden Kosten zutrifft.
- In Ihrem Fragebogen werden Informationen und Nachweise zur Prüfung des behördlich angeordneten Betretungsverbots sowie Informationen und Nachweise zur Prüfung der mangelnden Deckung der laufenden Kosten bezogen auf den Betrachtungszeitraum 8 angefordert.
- Sie haben einen Antrag in Phase 3 des Härtefall-Fonds zum Betrachtungszeitraum 1 gestellt. Im Antrag haben Sie angegeben, dass für Sie das Kriterium Umsatzeinbruch und das Kriterium der mangelnden Deckung der laufenden Kosten zutrifft.
- In Ihrem Fragebogen werden Informationen und Nachweise zur Prüfung des Umsatzeinbruchs von mindestens 50% für den Betrachtungszeitraum 1 gegenüber dem Vergleichszeitraum für Betrachtungszeitraum 1 sowie Informationen und Nachweise zur Prüfung der mangelnden Deckung der laufenden Kosten bezogen auf den Betrachtungszeitraum 1 angefordert.
Muss ich alle Kriterien zu einem Betrachtungszeitraum nachweisen, falls ich in meinem Antrag mehrere zutreffende angegeben habe?
Um Ihnen alle Möglichkeiten zur Erbringung eines Nachweises offen zu halten, werden im Fragebogen zu allen im Antrag von Ihnen angegebenen Gründen Informationen und Nachweise abgefragt.
Für den positiven Abschluss der Prüfung eines Betrachtungszeitraums ist es ausreichend, wenn einer der im Antrag genannten Gründe für das Vorliegen einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 nachgewiesen werden kann. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu entscheiden, ob Sie sämtliche Informationen und Nachweise vorlegen oder nur Informationen und Unterlagen zum Nachweis eines Kriteriums für das Vorliegen einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19.
Kann ich die Unterlagen zu den anderen Kriterien später nachreichen, falls der Nachweis für das von mir selbst bei der Fragenbeantwortung ausgewählte Kriterium nicht ausreichend ist?
Zur Beurteilung werden jene Unterlagen herangezogen, die fristgerecht übermittelt werden.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Unterlagen zum Nachweis des Vorliegens einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 für eines der im Antrag gewählten Kriterien ausreichend und vollständig sind, empfehlen wir jedenfalls die vollständige Beantwortung des Fragebogens und die Übermittlung sämtlicher Nachweise.