Allgemeine Informationen und Fragensammlung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Nachkontrolle des COVID-19 Härtefallfonds. Außerdem finden Sie auf dieser Website Anleitungen sowie Kontaktdaten für Fragen, die hier nicht beantwortet werden konnten.


Nützliche Informationen und Links

Häufig gestellte Fragen

Für die Registrierung auf der abgesicherten Prüfungs-Plattform ist eine Registrierung bei EY notwendig. Sie erhalten dafür eine gesonderte E-Mail von myeysupport@ey.com sowie eine Schritt-für-Schritt Anleitung, welche die einzelnen Schritte der Multi-Faktor Authentifizierung im Detail erklärt und bildlich darstellt. Sie finden die Anleitung auch unter folgendem Link: My EY Schritt-für-Schritt Anleitung.

Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsprozess abhängig von Ihrer E-Mail-Adresse individuell leicht variieren kann. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter nachkontrolle.haertefallfonds@at.ey.com. Gerne können Sie uns auch Ihre Telefonnummer hinterlassen und wir rufen Sie zurück. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Förderkonto-ID im Betreff der E-Mail an, damit wir Ihr Anliegen zuordnen und schnellstmöglich bearbeiten können.

Eine Nutzung der abgesicherten Plattform (SharePoint) setzt voraus, dass Sie den Microsoft Berechtigungen, den EY Nutzungsbedingungen und der EY Datenschutzerklärung zustimmen.

Die Microsoft Berechtigungen umfassen Ihre Profildaten (Name und E-Mail-Adresse) sowie die Aktivitätsdaten auf der Prüfungs-Plattform (bspw. Anmeldung, Upload von Dokumenten). Darüber hinaus ist es EY nicht möglich, Aktivitäten auf Ihrem privaten Rechner zu erfassen oder zu überwachen.

Die EY Nutzungsbedingungen und die EY Datenschutzerklärung umfassen unseren Umgang mit den von Ihnen hochgeladenen Dokumenten. Durch unseren Multi-Faktor-Anmeldeprozess stellen wir sicher, dass Ihre Daten zu jeder Zeit umfassend geschützt sind. Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Daten sammeln oder verarbeiten können, die nicht explizit durch Sie auf die abgesicherte Plattform hochgeladen werden.

Ja. Achten Sie bitte zuerst darauf, ob Sie in den Einstellungen Ihres individuellen Browsers die gewünschte Sprache eingestellt haben. Die EY-Nutzungsbedingungen und die EY Datenschutzerklärung werden Ihnen standardmäßig in englischer Sprache angezeigt – zum Anzeigen der Erklärungen in deutscher Sprache (= German) verwenden Sie bitte die Sprachauswahl im rechten oberen Bereich der Seite, wie im Screenshot unten dargestellt.

Die Daten und Unterlagen, die für die Prüfung benötigt werden, sind in dem Fragebogen konkret angeführt, auf den Sie mit dem Link aus unserer Email Zugriff haben. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Ihren ursprünglichen Angaben bei der Beantragung der Härtefall-Fonds Förderung.

Die Stichprobenziehung erfolgt mittels wertbezogenen Stichprobenverfahren (Monetary-Unit-Sampling = MUS).

Auszug aus der Härtefall-Fonds: Förderrichtlinie für Phase 4 - WKO.at

Punkt 6.4.2. Überprüfung und Evaluierung der Förderung

Eine stichprobenartige Überprüfung der Förderung beim Förderungsnehmer erfolgt durch Organe bzw. Beauftragte der WKÖ. Dazu kann ein elektronischer Datenaustausch zwischen der WKÖ, dem Bundesministerium für Finanzen und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger sowie mit den die Pflichtversicherung ersetzenden Institutionen eingerichtet werden. Eine Überprüfung der Förderung beim Förderungsnehmer kann darüber hinaus durch Organe bzw. Beauftragte der Buchhaltungsagentur des Bundes, des Rechnungshofs sowie der Europäischen Union vorgenommen werden.

Die Fördernehmer:innen erhalten ein Email von EY mit einem Link zu einem gesicherten, individuellen Sharepoint. Dort ist innerhalb der genannten Frist (21 Tage) ein individualisierter Fragebogen auszufüllen sowie die angeforderten Prüfungsnachweise hochzuladen.

Sobald der Fragebogen von den Förderwerber:innen abgeschlossen wird, sind die Antworten und hochgeladenen Unterlagen für die Prüfer:innen einsehbar. Die Fördernehmer:innen haben keinen
Zugriff mehr darauf.
Die Antworten und Unterlagen werden durch EY geprüft. Sollten sich Rückfragen ergeben oder Nachreichungen erforderlch sein, wird EY erneut mit Ihnen per Email in Kontakt treten.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Information von EY. Sollten Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorlegen, wird die WKO von den Prüfer:innen informiert. Diese ist dann verpflichtet, die bezogenen Mittel aus dem Härtefall-Fonds rückzufordern.

Der Zugriff auf Ihren Fragebogen ist ausschließlich über jene Emailadresse möglich, auf der Sie die Prüfungsankündigung und den Link zum Fragebogen erhalten haben.

Für den Zugriff auf den Fragebogen und die abgesicherte Prüfungs-Plattform ist eine einmalige Registrierung bei EY notwendig. Dieses Vorgehen dient der Sicherung ihrer Daten vor unberechtigten Zugriffen.

Ja. Dafür muss EY die E-Mail Adresse Ihres Steuerberaters freischalten. Wir ersuchen dazu um Beantragung auf Ihrem individuellen Sharepoint (Link dazu haben Sie im E-Mail erhalten). Bitte klicken Sie dazu auf die Schaltfläche „Information & Anträge“.

Der individuelle Fragebogen besteht aus einem Fragenblock zu den Fördervoraussetzungen gemäß der Förderrichtlinien und je einem Abschnitt für maximal zwei zufällig ausgewählte Betrachtungszeiträume, für die eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds ausgezahlt wurde.

Innerhalb eines Betrachtungszeitraums sind die Fragen zur Prüfung der wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 abhängig davon, welche Angaben Sie selbst dazu im jeweiligen Förderantrag gemacht haben. Dort hatten Sie die Möglichkeit, einen oder mehrere der Gründe für das Vorliegen einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 auszuwählen. Daraus ergibt sich der Umfang an Fragen.

Beispiele:
o Sie haben einen Antrag in Phase 2 des Härtefall-Fonds zum Betrachtungszeitraum 1 gestellt.
Im Antrag haben Sie angegeben, dass für sie das Kriterim Umsatzeinbruch zutrifft.
o In Ihrem Fragebogen werden Informationen und Nachweise zur Prüfung des
Umsatzeinbruchs von mindestens 50% bezogen auf den Betrachtungszeitraum 1
gegenüber dem Vergleichszeitraum für Betrachtungszeitraum 1 angefordert.
o Sie haben einen Antrag in Phase 2 des Härtefall-Fonds zum Betrachtungszeitraum 8 gestellt.
Im Antrag haben Sie angegeben, dass für Sie das Kriterium eines behördlich angeordneten
Betretungsverbots und das Kriterium der mangelnden Deckung der laufenden Kosten zutrifft.
o In Ihrem Fragebogen werden Informationen und Nachweise zur Prüfung des behördlich
angeordneten Betretungsverbots sowie Informationen und Nachweise zur Prüfung der
mangelnden Deckung der laufenden Kosten bezogen auf den Betrachtungszeitraum 8
angefordert.
o Sie haben einen Antrag in Phase 3 des Härtefall-Fonds zum Betrachtungszeitraum 1 gestellt.
Im Antrag haben Sie angegeben, dass für Sie das Kriterium Umsatzeinbruch und das Kriterium
der mangelnden Deckung der laufenden Kosten zutrifft.
o In Ihrem Fragebogen werden Informationen und Nachweise zur Prüfung des
Umsatzeinbruchs von mindestens 50% für den Betrachtungszeitraum 1 gegenüber dem
Vergleichszeitraum für Betrachtungszeitraum 1 sowie Informationen und Nachweise
zur Prüfung der mangelnden Deckung der laufenden Kosten bezogen auf den
Betrachtungszeitraum 1 angefordert.

Um Ihnen alle Möglichkeiten zur Erbringung eines Nachweises offen zu halten, werden im Fragebogen zu allen im Antrag von Ihnen angegebenen Gründen Informationen und Nachweise abgefragt.
Für den positiven Abschluss der Prüfung eines Betrachtungszeitraums ist es ausreichend, wenn einer der Gründe für das Vorliegen einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 nachgewiesen werden kann. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu entscheiden, ob Sie sämtliche Informationen und Nachweise vorlegen oder nur Informationen und Unterlagen zum Nachweis eines
Kriteriums für das Vorliegen einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19.

Zur Beurteilung werden jene Unterlagen herangezogen, die fristgerecht übermittelt werden.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Unterlagen zum Nachweis des Vorliegens einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch Covid-19 für eines der im Antrag gewählten Kriterien ausreichend und vollständig sind, empfehlen wir jedenfalls die vollständige Beantwortung des Fragebogens und die Übermittlung sämtlicher Nachweise.

Wir stehen Ihnen gerne auch per Telefon für Fragen zur Verfügung - nutzen Sie dazu bitte unser Rückrufservice: schicken Sie uns ein E-Mail mit Ihrer Telefonnummer an nachkontrolle.haertefallfonds@at.ey.com unter Angabe Ihrer individuellen Förderwerber-ID im Betreff.

Falls Ihr Anliegen mithilfe der Inhalte auf dieser Website nicht beantwortet werden konnte, melden Sie sich bitte unter nachkontrolle.haertefallfonds@at.ey.com mit Anführung Ihrer Förderwerber-ID im Betreff.